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Detektiv Ralf Peter KrauseBund Deutscher Detektive

Die Detektei Detective Astor GmbH ist Mitglied im Berufsverband Bund internationaler Detective von 1960 e.V.

Kostenlose Servicenummer 0800 2786733

Ralf Peter Krause, Geschäftsführer und Berufsdetektiv, bürgt für fachkundige Beratung.

15.04.2010 Einsatzbericht der Detektei Detective Astor Berlin
Ein Einsatzbericht aus der Arbeit unserer Detektei Niederlassung Berlin, Friedrich Straße 90.Das BÃ...
mehr zu "Einsatzbericht der D..."


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Weiterleitung

Interessante Gerichtsurteile

Die Einschaltung eines Detektivs ist gerechtfertigt, wenn bereits ein begründeter Verdacht besteht, die erforderlichen Einzelheiten und Beweismittel aber noch beschafft werden müssen und dies nicht anders als mit Hilfe eines Detektiven möglich ist. Die dafür aufgewendeten Kosten sind nach Maßgabe § 91 ZPO erstattungsfähig, wenn ihre Aufwendung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Prozess steht. (OLG Hamm, 31.08.92, 23 W 92/92)

Allein der Verdacht, dass ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber bestohlen hat, reicht für eine Kündigung nicht aus. Der Arbeitgeber muss den Diebstahl nachweisen und gegebenenfalls prüfen, ob dem Mitarbeiter das Diebesgut nicht nur zugesteckt worden ist. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 9 Sa 1129/98)

Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden. Meldet sich ein Arbeitnehmer erst 5 Stunden nach Beginn seiner Arbeitszeit arbeitsunfähig, so kann er entlassen werden, wenn er wegen vorheriger Unregelmäßigkeiten, insbesondere wegen zu späten Arbeitsbeginns, bereits abgemahnt worden war. (Hessisches Landesarbeitsgericht 9 Sa 2591/98)

Nimmt eine Angestellte eines Warenhauses eine Tasche mit 62 Minifläschchen Alkoholika und zwei angebrochenen Rollen Küchenpapier mit nach Hause, so kann ihr fristlos gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn die Waren bereits abgeschrieben wurden, weil das Verfallsdatum überschritten beziehungsweise die Verpackung beschädigt war. Sie gehörten noch dem Geschäftsinhaber; die Mitarbeiterin hat einen Diebstahl begangen.  
(Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 36/03)

Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die Einschaltung einer Detektei in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit steht und die Beauftragung eines Detektivs bei objektiver Betrachtung aus der Sicht der Partei zur Führung des Rechtsstreites erforderlich(OLG Koblenz, Az. 14NW671/90)

Ein Arbeitgeber darf einen krankgeschriebenen Beschäftigte durch eine Detektei überprüfen lassen und ihm die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht war. Voraussetzung ist ein berechtigter Anfangsverdacht, (BAG Urteil v. 17.09.1998 , AZ: 8 AZR 5/97)

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10.05.2011 Einschaltung von Detekteien unter Einhaltung der Compliance-Richtlinien
Die Mandatierung einer Detektei birgt für Unternehmen immer ein großes Risiko, zumal wenn diese be...
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