Mitarbeiter – Überprüfung durch einen Detektiv:

Rechtliche Grundlagen und Vorteile für Arbeitgeber & was diese beachten sollten:

Mitarbeiter-Überprüfung durch einen Detektiv: in welchen Fällen es rechtlich zulässig ist und wer die Kosten übernimmt. Nachfolgend finden Sie die aktuelle Rechtsprechung.

Verdächtige Verhaltensweisen am Arbeitsplatz, Unstimmigkeiten bei der Zeiterfassung oder Hinweise von Kollegen können einen konkreten Verdacht auf Pflichtverletzungen eines Mitarbeiters begründen. In solchen Fällen stellt sich für viele Arbeitgeber die Frage, ob sie einen Detektiv zur Überwachung eines Mitarbeiters einsetzen dürfen. 

Die Antwort auf diese Frage lautet: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Aktuelle Urteile verdeutlichen, welche Rechte Arbeitgeber haben und welche Konsequenzen pflichtwidriges Verhalten für Arbeitnehmer haben kann.

Urteil des LAG Köln: Fristlose Kündigung und Detektivkosten durch Mitarbeiter zu zahlen.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat zwei zentrale Punkte klargestellt

Urteil vom 11.02.2025 (Az. 7 Sa 635/23):

Arbeitszeitbetrug kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Die durch eine zulässige Mitarbeiterüberwachung entstandenen Detektivkosten sind vom Arbeitnehmer zu ersetzen, wenn dieser nachweislich gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verkehrsunternehmen Hinweise erhalten, dass ein Mitarbeiter seiner Tätigkeit nicht ordnungsgemäß nachging. Die anschließende Überwachung durch einen Privatdetektiv bestätigte den Verdacht: Der Mitarbeiter war während seiner Arbeitszeit wiederholt mit privaten Aktivitäten beschäftigt.

Das Gericht bewertete das Verhalten als erheblichen Vertrauensbruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Die Detektivkosten in Höhe von über 21.000 Euro wurden dem Arbeitnehmer auferlegt – als Schadensersatz.

Wann ist die Mitarbeiter-Überprüfung durch einen Detektiv erlaubt?

1

Wenn ein konkreter Verdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung vorliegt, ist eine Überwachung vom Mitarbeiter durch einen Detektiv möglich.

2

Wenn zudem keine milderen Mittel zur Aufklärung zur Verfügung stehen, verbleibt dem Arbeitgeber oft nur die Überwachung durch einen Detektiv.

3

Wenn die Maßnahme dann noch verhältnismäßig ist – also Dauer, Umfang und Eingriffsintensität angemessen sind – ist die Überwachung erlaubt & ermöglicht die Kostenübernhame.

LAG Köln bestätigt Kündigungsrecht & Kostenübernahme

Die Überwachung im konkreten Fall – über wenige Tage, während der Arbeitszeit, im öffentlichen Raum – sei rechtlich unbedenklich gewesen.

Diese Vorteile haben Arbeitgeber bei einer berechtigten Überprüfung von Mitarbeitern durch einen Detektiv.

Das Urteil zeigt: Die Überwachung durch Detektive ist kein „letztes Mittel“, sondern ein rechtlich abgesicherter Weg, um wirtschaftliche Schäden vom Unternehmen abzuwenden.

Der überführte Mitarbeiter haftet selbst für die Detektivkosten, sofern die Überwachung berechtigt war.

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