FALLBEISPIELE -UNTERNEHMEN

Diskrete Privat-Observation & professionelle Ermittlungen

Professionelle Ermittlung am Fallbeispiel – 1. Verdacht auf Wirtschaftsspionage

Auftraggeber: Mittelständisches Maschinenbau-Unternehmen

Auftrag: Die Geschäftsleitung hegt den Verdacht, dass ein Mitarbeiter vertrauliche technische Zeichnungen und Kundendaten an einen Wettbewerber weitergibt. In letzter Zeit bringt der Konkurrent auffällig schnell Produkte mit ähnlicher Technik auf den Markt.

Ablauf der Ermittlung:

Vorbereitung: Ein Privatdetektiv wird beauftragt, um verdeckt zu ermitteln.

Zunächst werden Arbeitszeiten und Bewegungen des verdächtigen Mitarbeiters (Herr L.) überwacht. Der Detektiv beobachtet, dass Herr L. regelmäßig nach Feierabend mit diversen Unterlagen und Gegenständen das Büro verlässt.

Parallel wird durch einen IT-Forensiker geprüft, welche Daten auf Speichermedien oder private E-Mail-Adressen übertragen wurden – selbstverständlich nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung und unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.

Beobachtung: Der Detektiv stellt fest, dass sich Herr L. regelmäßig abends mit einer Person in einem Café trifft. Diese wird als Vertriebsleiter des Konkurrenzunternehmens identifiziert. Bei einem Treffen kommt es zur Übergabe eines Umschlags und eines Datenmediums.

Ermittlung/Recherche: Über das Kennzeichen des Fahrzeugs und diskrete Online-Recherche wird die Identität des Treffpartners zweifelsfrei bestätigt.

Ergebnis: Der Privatdetektiv übergibt einen umfassenden Bericht mit:

• Fotodokumentation der Treffen,

• Zeugenaussagen,

• IT-Protokollen über verdächtige Dateiübertragungen.

Folge:

• Herr L. wird fristlos entlassen.

• Es erfolgt eine Strafanzeige wegen Geheimnisverrats (§ 17 UWG).

• Gegen den Wettbewerber wird juristisch vorgegangen.

• Die internen IT-Sicherheitsmaßnahmen werden deutlich verschärft.

Wichtig: Solche verdeckten Ermittlungen sind nur zulässig, wenn ein konkreter Anfangsverdacht besteht und die Maßnahmen verhältnismäßig sind. IT-Überwachungen im Betrieb erfordern eine Betriebsvereinbarung oder die ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter.

Private Observation am Fallbeispiel – 2. Mitarbeiterdiebstahl im Lager

Auftraggeber: Großhändler für Elektronikartikel

Auftrag: Seit mehreren Wochen verschwinden hochwertige Waren (Smartphones, Tablets, Kopfhörer) im Wert von mehreren tausend Euro aus dem Lager. Der Verdacht richtet sich gegen einen bestimmten Mitarbeiter (Herr S.), der in den betroffenen Schichten jeweils anwesend war.

Ablauf der Ermittlung:

Vorbereitung: Zwei Detektive werden als verdeckte Aushilfen im Lager eingeschleust – in Absprache mit der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat.

Zusätzlich werden verdeckte Kameras an kritischen Punkten im Lagerbereich installiert (keine Überwachung in Umkleiden oder Sanitärbereichen, um Datenschutzvorgaben einzuhalten).

Observation (Tag 3): Die Detektive beobachten Herrn S., wie er während der Spätschicht Kartons öffnet, Ware entnimmt und diese in seiner privaten Umhängetasche verstaut – was im Lagerbereich nicht erlaubt ist.

Überführung (Tag 4): Herr S. wird beim Verlassen des Lagers diskret angesprochen. In seiner Tasche befinden sich drei hochwertige Smartphones im Gesamtwert von über 2.000 €.

Nach kurzer Konfrontation gesteht er nicht nur diesen, sondern auch weitere Diebstähle.

Ergebnis:

• Die gestohlene Ware wird sichergestellt.

• Herr S. wird fristlos entlassen.

• Die Polizei wird hinzugezogen.

Folge:

• Der materielle Schaden kann größtenteils behoben werden.

• Das Unternehmen führt neue Sicherheitsmaßnahmen ein: regelmäßige Inventuren, strengere Zutrittskontrollen, Mitarbeiterschulung zum Umgang mit Firmeneigentum. Die Belegschaft wird sensibilisiert (anonymisierte Information über den Vorfall).

Wichtig: Observationen und Videoüberwachung am Arbeitsplatz sind in Deutschland nur bei einem konkreten Anfangsverdacht, nachgewiesener Verhältnismäßigkeit und mit Zustimmung der Beteiligten (z. B. Betriebsrat) zulässig.

Fallbeispiel – 3. Versicherungsbetrug – Berufsunfähigkeit nur vorgetäuscht?

Auftraggeber: Eine Versicherungsgesellschaft

Herr K. gibt an, aufgrund eines Arbeitsunfalls berufsunfähig zu sein, und bezieht entsprechende Leistungen. Es gibt jedoch Hinweise, dass er weiterhin körperlich arbeitet.

Unsere Aufgabe: Observation zur Überprüfung der Angaben.

Ermittlungserfolg: Herr K. wird bei harter körperlicher Arbeit auf einer Baustelle gefilmt. Zusätzlich wird durch Online-Recherche und einen fingierten Anruf belegt, dass er aktiv gewerblich tätig ist.

Ergebnis: Die Versicherung erhält einen detaillierten Bericht mit Fotos, Videos und Zeitdokumentation – eine klare Grundlage für rechtliche Schritte.

Unsere Leistungen:

• Langzeit-Observationen

• Online-Recherche und Undercover-Ermittlungen

• Videodokumentation

• Unterstützung bei der Aufdeckung von Leistungsbetrug


 Oder informieren sie sich direkt zu ihrem persönlichen Fall in einer unserer bundesweiten Niederlassungen:

Qualitätssicherung durch die Mitgliedschaft im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbe e.V.

Dadurch angeschlossen an die International Federation of Associations of Private Detectives

Förderndes Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter